Sozialversicherung und Steuerabbzüge
Die Abgeltung ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Die Entschädigung ist steuerpflichtig.
Abzüge bei Abgeltung
Von jeder Abgeltung ziehen wir einen festen Prozentsatz ab. Dieses Geld leiten wir an Ihren Arbeitgeber weiter. Er zahlt das Geld dann an die zuständige Sozialversicherungsstelle in Ihrem Heimatland. Für Arbeitnehmer, die in Polen sozialversicherungspflichtig sind, leiten wir das Geld direkt an die zuständige Sozialversicherungsstelle (ZUS) weiter.
Wir ziehen außerdem einen pauschalen Betrag für die Lohnsteuer (20 %) sowie den Solidaritätszuschlag (1,1 %) von Ihrer Abgeltung ab. Diesen Betrag zahlen wir an das Finanzamt Wiesbaden. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Sie erhalten von uns eine Lohnsteuerbescheinigung.
Abzüge bei Entschädigung
Von jeder Entschädigung ziehen wir einen pauschalen Betrag für die Lohnsteuer (20 %) sowie den Solidaritätszuschlag (1,1 %) von Ihrer Entschädigung ab. Diesen Betrag zahlen wir an das Finanzamt Wiesbaden. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Sie erhalten von uns eine Lohnsteuerbescheinigung.