Abgeltung

Sie arbeiten nicht mehr auf einer Baustelle in Deutschland und sind nicht arbeitslos? Dann können Sie sich drei Monate nach dem Ende Ihrer Entsendung Ihr Urlaubsgeld von uns auszahlen lassen. Füllen Sie dazu unseren Abgeltungsantrag aus. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Anleitung dazu.

Ab dem 01.09.2025 brauchen wir für die Auszahlung Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), sonst können wir Ihnen kein Geld auszahlen.

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