Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber bis zum 30.06. auf eine Baustelle in Deutschland entsandt. Danach kehrte der Arbeitnehmer in sein Heimatland zurück. Ab dem 01.10. kann der Arbeitnehmer bei uns eine Abgeltung beantragen.
Wie geht es weiter?
Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihnen das Geld aus. Dies kann bis zu 12 Wochen dauern.
Höhe Ihres Anspruchs
Bitte beachten Sie, dass das Urlaubsgeld höher ist als die Abgeltung. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Urlaub nehmen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen mehr Urlaubsgeld, als wenn Sie später eine Abgeltung bei uns beantragen. Beim Urlaubsgeld erhalten Sie 14,25 % Ihres Lohnes. Bei der Abgeltung bekommen Sie 12,5 % Ihres Lohnes.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat im aktuellen Jahr noch einen Anspruch auf Urlaubsgeld von 200 EUR. Nimmt er während seiner Entsendung bezahlten Urlaub, zahlt sein Arbeitgeber ihm diese 200 EUR Urlaubsgeld.
Nimmt der Arbeitnehmer während seiner Entsendung keinen Urlaub mehr und beantragt später eine Abgeltung bei uns, zahlen wir ihm 175 EUR.
Wechseln Sie in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis, zahlen wir Ihnen die Abgeltung direkt nach dem Ende Ihrer Tätigkeit als gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe aus. Bitte schicken Sie uns dafür eine Kopie Ihres Arbeits- oder Ausbildungsvertrages.
Die Abgeltung ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Sie arbeiten erneut in Deutschland und haben noch Urlaub übrig?
Sie haben noch keinen Antrag auf Auszahlung des Urlaubsgelds gestellt und arbeiten wieder auf einer Baustelle in Deutschland? Dann können Sie Ihren bezahlten Urlaub bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber nehmen.