Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Bei der Auszahlung von Urlaubsgeld (Abgeltung oder Entschädigung) muss SOKA-BAU eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Ab dem 01.09.2025 brauchen wir dafür Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns keine deutsche Steuer-ID mitteilen, können wir Ihnen kein Geld auszahlen!

Falls Sie in Deutschland noch keine Steuer-ID beantragt haben,  müssen Sie dies beim Finanzamt tun. Das Formular dazu finden Sie hier.

1. Klicken Sie auf Steuerformulare (oben links).
2. Klicken Sie auf Lohnsteuer (Arbeitnehmer).
3. Wählen Sie den Antrag mit der Nummer 010250 (Formular auf Deutsch) oder mit der Nummer 010251
    (Formular auf Englisch) aus.

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