Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Bei der Auszahlung von Urlaubsgeld (Abgeltung oder Entschädigung) muss SOKA-BAU eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Ab dem 01.01.2026 brauchen wir dafür Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns keine deutsche Steuer-ID mitteilen, können wir Ihnen kein Geld auszahlen!
Falls Sie in Deutschland noch keine Steuer-ID beantragt haben, müssen Sie dies beim Finanzamt tun. Das Formular dazu finden Sie hier.
- Klicken Sie auf Steuerformulare (oben links).
- Klicken Sie auf „Lohnsteuer (Arbeitnehmer).
- Wählen Sie den Antrag mit der Nummer 010250 und füllen diesen aus.