Beispiel: Ihr Urlaub aus dem Jahr 2023 ist zum 01.01.2024 verfallen. Vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 können Sie die Entschädigung bei uns beantragen. Stellen Sie den Antrag vor dem 01.01.2024, können wir keine Entschädigung auszahlen.
Wie geht es weiter?
Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihnen das Geld aus. Dies kann bis zu 12 Wochen dauern.
Höhe Ihres Anspruchs
Bitte beachten Sie, dass das Urlaubsgeld höher ist als die Entschädigung. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Urlaub nehmen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen mehr Urlaubsgeld, als wenn Sie später eine Entschädigung bei uns beantragen. Beim Urlaubsgeld erhalten Sie 14,25 % Ihres Lohnes. Bei der Entschädigung bekommen Sie 12,5 % Ihres Lohnes.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat im aktuellen Jahr noch einen Anspruch auf Urlaubsgeld von 200 EUR. Nimmt er während seiner Entsendung bezahlten Urlaub, zahlt sein Arbeitgeber ihm diese 200 EUR Urlaubsgeld.
Nimmt der Arbeitnehmer während seiner Entsendung keinen Urlaub mehr und beantragt später eine Entschädigung bei uns, zahlen wir ihm 175 EUR.
Die Entschädigung ist steuerpflichtig.