Urlaub und Erstattungen
Nimmt Ihr Arbeitnehmer während der Entsendung bezahlten Urlaub, zahlen Sie das Urlaubsgeld (14,25 % vom Bruttolohn) an ihn aus. Das Urlaubsgeld erstatten wir Ihnen.
Sie haben Ihrem Arbeitnehmer mehr Urlaub gewährt, als er Anspruch hatte? Dann handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die wir nicht erstatten.
Auszahlung bei ordnungsgemäßer Teilnahme
Wir zahlen Ihnen Ihre Erstattung aus, wenn
- auf Ihrem Konto keine offenen Beträge sind und
- Sie alle Monatsmeldungen korrekt abgegeben haben.
Urlaubstage
Ihre entsandten Arbeitnehmer haben während ihrer Beschäftigung in Deutschland Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Zahl der Urlaubstage hängt von der Zahl der Beschäftigungstage in Deutschland ab.
Nach jeweils 12 Beschäftigungstagen erwirbt Ihr Arbeitnehmer einen Tag Urlaub. Im Jahr sind das 30 Urlaubstage.
Beschäftigungstage sind alle Wochentage Montag bis Sonntag sowie Feiertage. Ein Monat hat 30 Beschäftigungstage, somit hat ein Jahr 360 Beschäftigungstage.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Arbeitstage. An diesen Tagen muss Ihr Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen.
Sie wollen berechnen, wie viele Urlaubstage Ihr Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt hat? Dafür brauchen Sie nur die Beschäftigungstage, die Ihr Arbeitnehmer in diesem Jahr (Januar bis Dezember) bereits in Deutschland gearbeitet hat. Diese Zahl teilen Sie durch 12. Bruchteile von Urlaubstagen werden während des laufenden Jahres auf volle Urlaubstage abgerundet.
Formel für Urlaubstage:
Gesamtzahl der Beschäftigungstage : 12 = Urlaubstage
Beispiel:
Der Arbeitnehmer ist seit dem 01.04. auf einer Baustelle in Deutschland beschäftigt.
Ab 31.10. möchte er Urlaub nehmen. Wie viele Urlaubstage kann er maximal nehmen?
01.04. bis 31.10. = 7 Monate
7 x 30 Kalendertage = 210 Beschäftigungstage
210 Beschäftigungstage : 12 = 17,5 Urlaubstage
17 Urlaubstage (abgerundet)
Resturlaub
Sind am Ende des Jahres (Januar bis Dezember) noch Urlaubstage übrig, kann der Arbeitnehmer sie bis zum Ende des nächsten Jahres nehmen. Wenn der Arbeitnehmer den Urlaub in diesem darauffolgenden Jahr nicht nimmt, verfallen seine Urlaubsansprüche. Das bedeutet, er kann von Ihnen diesen Urlaub nicht mehr verlangen.
Ergeben sich bei der Berechnung des Urlaubs Bruchteile, die mindestens ein halber Urlaubstag sind, werden diese zum Jahreswechsel auf volle Tage aufgerundet.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach seiner Entsendung noch Urlaubsansprüche hat? Diesen Urlaub kann er nehmen, wenn er später erneut nach Deutschland entsandt wird.
Wird der Arbeitnehmer nicht mehr entsandt, kann er bei uns einen Antrag auf Abgeltung (Auszahlung des Urlaubsgelds) stellen. Dabei muss er die geltenden Fristen beachten.
Bleibt der Arbeitnehmer auch im neuen Kalenderjahr auf einer Baustelle in Deutschland und nimmt dann Urlaub, muss er zuerst den Resturlaub aus dem Vorjahr aufbrauchen. Diesen Resturlaub kann der Arbeitnehmer noch bis zum Ende des neuen Kalenderjahres nehmen. Danach verfällt er. Für verfallene Urlaubsansprüche erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung. Diese beantragt der Arbeitnehmer ebenfalls bei uns.
Urlaub im Heimatland
Sie haben Ihrem Arbeitnehmer vor der Entsendung bereits mehr Urlaub im aktuellen Jahr gewährt als er während seiner Beschäftigung im Heimatland erworben hatte? Dann hat Ihr Arbeitnehmer Urlaub im Voraus erhalten.
Diesen im Voraus gewährten Urlaub ziehen wir von dem in Deutschland erworbenen Urlaubsanspruch ab. Das Urlaubsgeld wird anteilig reduziert.
Arbeitgeberwechsel
Wechselt ein Arbeitnehmer innerhalb Deutschlands zu einem anderen Baubetrieb, nimmt er seinen angesparten Urlaub mit. Dabei spielt es keine Rolle, ob der neue Baubetrieb seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
Wichtig ist, dass der letzte Arbeitgeber uns das Ende des Arbeitsverhältnisses mitteilt. Wir informieren dann den neuen Arbeitgeber, welche Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer noch hat.
Urlaubsgeld
Urlaub ist bezahlte Freizeit. Jedem Arbeitnehmer steht für die Dauer des Urlaubs Urlaubsgeld (= Urlaubsvergütung) zu.
Dieses Urlaubsgeld beträgt 14,25 % des Bruttolohns. Es setzt sich zusammen aus
- dem Urlaubsentgelt von 11,4 % des Bruttolohns, das für die Urlaubstage an die Stelle des Lohns tritt, und
- zusätzlich nochmals 25 % des Urlaubsentgelts.
Bruttolohn als Berechnungsgrundlage
Wie hoch das Urlaubsgeld ist, richtet sich nach dem Bruttolohn, den Ihr Arbeitnehmer in Deutschland verdient. Der Bruttolohn ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag sowie den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen des Heimatstaats. Ihr Arbeitnehmer muss jedoch mindestens den deutschen gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Nimmt Ihr Arbeitnehmer Urlaub und zahlen Sie ihm Urlaubsgeld, zählt dieses auch zum Bruttolohn in diesem Monat. Nicht dazu gehören
- das tarifliche 13. Monatseinkommen oder ähnliche Zahlungen (Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlungen),
- Urlaubsabgeltungen sowie
- Abfindungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Berechnung des Urlaubsgelds
14,25 % des Bruttolohns = Urlaubsgeld
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat 2022 in Deutschland bereits 9.000,00 EUR brutto verdient. 14,25 % von 9.000,00 EUR Bruttolohn ergibt für den Arbeitnehmer zusätzlich ein Urlaubsgeld von 1.282,50 EUR.
Berechnung des Urlaubsgelds bei Teilurlaub
Nimmt der Arbeitnehmer nur einen Teil seines Urlaubs, zahlt ihm der Arbeitgeber für jeden Urlaubstag anteilig das Urlaubsgeld.
Wie berechne ich das Urlaubsgeld pro Tag?
Urlaubsanspruch in EUR : Urlaubstage = Tagessatz
Tagessatz x gewährte Urlaubstage = Urlaubsgeld
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat während des Kalenderjahres 2021 insgesamt 8 Urlaubstage und einen Urlaubsanspruch in Höhe von 1.200,00 EUR angespart. Er möchte nun 2 Urlaubstage in Anspruch nehmen. Wie hoch ist sein Urlaubsgeld für diesen Teilurlaub?
1.200,00 EUR : 8 = 150,00 EUR
150,00 EUR x 2 = 300,00 EUR
Für 2 Urlaubstage zahlt der Arbeitgeber 300,00 EUR Urlaubsgeld an seinen Arbeitnehmer.
Berechnung der Urlaubstage und des Urlaubsgelds bei mehrmaligem Teilurlaub
Verbliebener Urlaubsanspruch in EUR : Verbliebene Urlaubstage = Tagessatz
Tagessatz x gewährte Urlaubstage = Urlaubsgeld
Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat von seinen Urlaubsansprüchen aus 2021 bereits 2 Urlaubstage und Urlaubsgeld von 300,00 EUR erhalten.
Inzwischen hat er in 2021 insgesamt 130 Beschäftigungstage auf deutschen Baustellen verbracht und 11.425,00 EUR Bruttolohn (inklusive Urlaubsgeld) verdient. Nun möchte er weitere 6 Tage Urlaub in Anspruch nehmen. Wie hoch ist das Urlaubsgeld, das der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für diese 6 Urlaubstage zahlen muss?
a) Zuerst ist das insgesamt im Kalenderjahr angesparte Urlaubsgeld anhand der gemeldeten gesamten Bruttolohnsumme neu zu berechnen.
14,25 % von 11.425,00 EUR = 1.628,06 EUR
Der Arbeitnehmer hat für 2021 Anspruch auf Urlaubsgeld von 1.628,06 EUR.
Von diesem Urlaubsgeld hat der Arbeitnehmer bereits 300,00 EUR erhalten.
1.628,06 EUR - 300,00 EUR = 1.328,06 EUR
Das noch verbliebene Urlaubsgeld des Arbeitnehmers beträgt für das Jahr also 1.328,06 EUR.
b) Auch die angesparten Urlaubstage müssen für das Kalenderjahr neu berechnet werden.
130 : 12 = 10,83 / abgerundet 10
Der Arbeitnehmer hat in dem Kalenderjahr also insgesamt Anspruch auf 10 Urlaubstage erworben. Diese 10 Urlaubstage sind um die bereits gewährten 2 Tage zu vermindern.
10 - 2 = 8
Für das Jahr 2021 hat der Arbeitnehmer also noch 8 verbliebene Urlaubstage.
c) Da der Arbeitnehmer nicht alle verbliebenen Urlaubstage in Anspruch nehmen möchte, handelt es sich wieder um einen Teilurlaub. Daher muss der Tagessatz errechnet werden. Dieser neue Tagessatz ist mit der Anzahl der neu gewährten Urlaubstage zu multiplizieren.
1.328,06 EUR : 8 = 166,01 EUR
166,01 EUR x 6 = 996,06 EUR
Für die in 2021 neu gewährten 6 Urlaubstage erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Urlaubsgeld in Höhe von 996,06 EUR.
Saldierung
Wir verrechnen Ihr gezahltes Urlaubsgeld, das SOKA-BAU Ihnen erstattet, mit Ihrem geschuldeten Beitrag. Dadurch wird der zu zahlende Beitrag geringer. Voraussetzung dafür ist,
- dass Sie alle Monatsmeldungen und Stammdaten abgegeben haben,
- dass Sie das Urlaubsgeld tatsächlich gezahlt haben.
Wichtiger Hinweis: Sie können nicht mit (neuen) Erstattungen gegen bereits offene Beiträge aufrechnen.
Verfallfristen
Ihre Erstattung können Sie bei uns beantragen. Die Frist dafür geht bis zum 30.09. nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist. Sonst ist Ihr Anspruch verfallen und Sie bekommen kein Geld ausgezahlt.
Beispiel: Urlaubsgeld, das Sie 2021 an Ihre Arbeitnehmer gezahlt haben, müssen Sie spätestens am 30.09.2022 bei uns beantragen.
Entsenden Sie nicht mehr nach Deutschland, müssen Sie Ihre Erstattung noch eher bei uns beantragen – nämlich bis zum 15. des zweiten Monats, der auf das Ende der Entsendung folgt.
Beispiel: Sie beenden die Entsendung zum 20.03.2022. Dann müssen Sie Ihre Erstattung bis spätestens zum 15.05.2022 bei uns beantragen.
Nur bei rückwirkender Heranziehung oder einigen Klageverfahren gelten andere Fristen.