Abgeltung und Entschädigung

Hat Ihr Arbeitnehmer nach dem Ende seiner Entsendung noch Urlaubsansprüche übrig, zahlen wir ihm eine Abgeltung oder Entschädigung. In diesem Fall bekommt Ihr Arbeitnehmer weniger Geld als bei bezahltem Urlaub. 

Ab dem 01.09.2025 brauchen Ihre Arbeitnehmer dafür eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese muss beim deutschen Finanzamt beantragt werden – entweder durch die Arbeitnehmer selbst oder durch Sie, wenn Ihre Arbeitnehmer Sie dazu bevollmächtigen.

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