Mindestlohn
Bis Ende 2021 gab es für die deutsche Bauwirtschaft besondere Mindestlöhne. Seit 2022 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Diesen Lohn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber während Ihrer Arbeit in Deutschland mindestens zahlen.
Zuschläge
Sie haben während Ihrer Entsendung Anspruch auf Zuschläge bei Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit. Außerdem gibt es Erschwerniszuschläge.
Entsendekosten und Unterkunft
Entsendekosten (Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft) gehören nicht zum Mindestlohn. Diese Kosten muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzlich zum Mindestlohn zahlen.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine Entsendezulage, wenn sie nach Deutschland kommen? Diese Zulage ist, wie die Entsendekosten, zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen.
Ausnahme: Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart.
Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Unterkunft gestellt, muss diese der deutschen Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Zum Beispiel muss die Unterkunft einen Wohn- und Schlafbereich mit Betten, Tischen, Stühlen und Schränken sowie ein Badezimmer (Sanitäreinrichtung) haben.
Entsendung von mehr als 12 Monaten
Werden Sie länger als 12 Monate entsandt, gelten für Sie die gleichen Arbeitsbedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer. Ihr Arbeitgeber kann diese Frist auf 18 Monate verlängern. Dafür muss er dem Zoll die Gründe für eine Verlängerung der Entsendezeit mitteilen.