Tod des Arbeitnehmers
Solange die Ansprüche noch nicht verfallen sind, haben die Erben einen Anspruch auf
- Auszahlung des Urlaubsgelds
- Auszahlung der Abgeltung
- Auszahlung der Entschädigung
Solange die Ansprüche noch nicht verfallen sind, haben die Erben einen Anspruch auf
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