Lohnsteuerbescheinigung

Wenn wir Ihnen eine Abgeltung oder Entschädigung auszahlen, ziehen wir einen pauschalen Betrag für die Lohnsteuer (20 %) sowie den Solidaritätszuschlag (1,1 %) ab. Diesen Betrag zahlen wir an das Finanzamt Wiesbaden. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

War diese Seite hilfreich?