Urlaubsverfahren und Rechtsgrundlagen

Für die deutsche Bauwirtschaft gibt es ein spezielles Urlaubsverfahren, an dem alle Arbeitgeber teilnehmen müssen. Dieses Urlaubsverfahren gilt überall in Deutschland. Auch Sie sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen, wenn Sie Arbeitnehmer auf Baustellen in Deutschland entsenden.

Das Urlaubsverfahren funktioniert so: Der Arbeitnehmer „spart" Urlaubsansprüche bei jedem Bauarbeitgeber an und nimmt sie zum nächsten Bauarbeitgeber mit. Wenn er Urlaub nehmen möchte, kann er alle angesparten Urlaubstage bei seinem aktuellen Arbeitgeber nehmen.

Damit dieses System funktioniert, zahlen alle Bauarbeitgeber für ihre Arbeitnehmer monatlich einen festgelegten Beitrag an uns. Damit werden die Urlaubsansprüche finanziert. So hat der Arbeitgeber, der am Ende den Urlaub gewährt, keine finanziellen Nachteile.

Die Bauwirtschaft unterscheidet sich in einigen Dingen sehr von anderen Branchen:

  • Es gibt ständig wechselnde Arbeitsorte (Baustellen).
  • Bei schlechtem Wetter und im Winter gibt es regelmäßig Arbeitsausfälle.

Deshalb wechseln viele Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft einmal oder mehrmals im Jahr ihren Arbeitgeber. Das führt zu einigen Nachteilen – auch beim Urlaub.

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