Auf Baustellen in Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn. Der Mindestlohn legt fest, was ein Arbeitnehmer pro Arbeitsstunde brutto mindestens verdienen muss.
Daher dürfen Sie Ihren Arbeitnehmern während ihrer Arbeit in Deutschland in keinem Fall einen niedrigeren Lohn zahlen.
Überstundenzuschläge
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer mehr Stunden, als er nach seiner Regelstundenzeit arbeiten müsste, hat er Anspruch auf zusätzliches Geld für diese Stunden (Überstundenzuschlag).
Wie hoch die Regelstundenzeit ist, steht im Arbeitsvertrag und in den Regelungen des Heimatrechts.
Der Überstundenzuschlag beträgt 25 % des Stundenlohns. Dieses Geld zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer zusätzlich zum Stundenlohn. Überstundenzuschläge gehören auch zum Bruttolohn. Bitte melden Sie die Überstundenzuschläge daher auch in der Monatsmeldung.
Weitere Zuschläge
Sie sind ebenfalls verpflichtet, diese Zuschläge zu zahlen:
- Nachtarbeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Erschwerniszuschläge
Sind die Zuschläge nicht steuerpflichtig, entfallen darauf keine Beiträge zum Urlaubsverfahren. Zahlen Sie diese Zuschläge also nicht zum Bruttolohn dazu, wenn Sie Ihren Beitrag an uns berechnen.
Nehmen Ihre Arbeitnehmer während der Entsendung Urlaub, zahlen Sie ihnen Urlaubsgeld (= Urlaubsvergütung). Die Urlaubstage und die Höhe des Urlaubsgelds geben Sie ebenfalls in der Monatsmeldung an. Das Urlaubsgeld gehört dabei zum Bruttolohn.