Bürgen und Auftraggeber

Als Auftraggeber haften Sie für Ihre Nachunternehmer. Was bedeutet das? Jeder Bau-Arbeitgeber ist verpflichtet, Beiträge für seine gewerblichen Arbeitnehmer an uns zu zahlen. Zahlt ein Arbeitgeber seine Beiträge nicht oder nicht vollständig, nehmen wir seinen Auftraggeber für diese Beiträge in Anspruch. Der Auftraggeber muss dann für seinen Nachunternehmer Beiträge an uns zahlen. Grundlage für die Bürgenhaftung ist § 14 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Wie können Sie sich als Auftraggeber davor schützen?

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