Bürgenfrühwarnsystem
Wir empfehlen Ihnen, an unserem Bürgenfrühwarnsystem teilzunehmen. Dann teilen wir Ihnen monatlich mit, ob Ihr Nachunternehmer ordnungsgemäß am Urlaubsverfahren teilnimmt. Lassen Sie sich gleich zu Beginn eines Auftrags eine Vollmacht zum Bürgenfrühwarnsystem von Ihrem Nachunternehmer unterschreiben. So sind Sie immer informiert, ob Ihr Nachunternehmer für Ihr Bauvorhaben alle Beiträge zahlt.
Sind Beträge bei noch laufenden Aufträgen offen, vereinbaren die Beteiligten häufig, dass der Auftraggeber die Urlaubskassenbeiträge zahlt. Dafür behält er dann die Werklohnsumme in Höhe der gezahlten Beiträge ein.
Teilnahmebescheinigung
Wir stellen Ihrem Nachunternehmer auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung aus. Darin bescheinigen wir, dass aktuell alle Beiträge gemeldet und gezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Bescheinigung regelmäßig vorlegen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass in dieser Bescheinigung keine baustellenbezogenen Daten genannt werden.
SOKA-BAU-Enthaftungsbescheinigung
Mit einer Enthaftungsbescheinigung nehmen wir Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht als Bürge in Anspruch. Erfüllt Ihr Nachunternehmer die Voraussetzungen für eine solche Bescheinigung, haften Sie in diesem Zeitraum nicht für offene Beiträge. Diese Voraussetzungen sind unter anderem die pünktliche Meldung und Zahlung der Beiträge innerhalb der letzten 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass es eine Obergrenze für die Höhe der Enthaftung gibt.