Dazu schicken Sie uns diese Unterlagen Ihres Betriebssitzes im Ausland:
- Werkverträge und Leistungsverzeichnisse
- Handelsregistereintragung
- Gewerbegenehmigung
- Handwerksregistrierung
Haben Sie sich auch in Deutschland ins Handelsregister eintragen lassen oder ein Gewerbe angemeldet? Dann schicken Sie uns bitte auch diese Unterlagen.
Wenn wir Ihre Unterlagen geprüft haben, bekommen Sie eine Arbeitgeber-Nummer von uns. Außerdem schicken wir Ihnen unseren Erstversand, mit weiteren Informationen zum Ablauf des Verfahrens.
Zusicherungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit
Sie haben Ihren Sitz in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien oder der Türkei? Dann brauchen Sie einen sogenannten Zusicherungsbescheid. Außerdem brauchen Sie Arbeitserlaubnisse für Ihre Arbeitnehmer. Sonst dürfen diese nicht in Deutschland arbeiten. Weitere Informationen bekommen Sie von der Bundesagentur für Arbeit.
Einen Zusicherungsbescheid bekommen Sie nur, wenn Sie ordnungsgemäß am Urlaubsverfahren teilnehmen. Die Bundesagentur für Arbeit fragt dies regelmäßig bei uns ab.